Auszüge zu Unterkonstruktionen aus Holz und Holzwerkstoffen

- Auszüge -

Holz und Holzwerkstoffe betreffende Teile der Richtlinie



5. Metalldächer


5.5 Anforderungen an die Unterkonstruktion

5.5.1 Holzschalungen


Als Unterkonstruktion für die Metalldächer und –fassaden aus Tafeln und Bändern werden üblicherweise Holzschalungen verwendet, die eine bewährte Befestigung der Metallhaut ermöglichen. Bei der Planung hat die Bemessung, Ausführung und Befestigung von Holzschalungen nach DIN 1052, Teil 1 "Holzbauwerke; Berechnung und Ausführung" zu erfolgen:

a) Schalungen aus Vollholz:

Schalungen aus Vollholz müssen bei der Ausführung – Holzfeuchte < 20 % - eine Nenndicke von 24 mm besitzen und werden ausgeführt als:

Ungehobelte, besäumte Nadelholzbretter nach DIN 4074 Teil 1 mit Regelbreiten zwischen 100 – 160 mm. Bei gekrümmten Dachflächen können schmalere Bretter oder Bohlen erforderlich werden.
Die Schalung ist rechtwinklig oder diagonal zum Scharenverlauf zu verlegen, um die Befestigung von Haften an verschiedenen Brettern zu ermöglichen.
Im Traufbereich sollte die Schalung zum Ausgleich von Bleckdicken tiefer angeordnet werden. Abb. 59

Sonderfälle:
Bei Dächern > 25°: Lattungen ca. 30 x 100 m mit 100 – 120 mm Abstand.
Hinweis: Bei so genannter Sparschalung kann eine höhere Schallentwicklung und Unterdruck auftreten.

b) Schalungen aus Holzwerkstoffen:

Schalungen aus Holzwerkstoffen als Unterlage für den Dachaufbau müssen eine Nenndicke von mindestens 22 mm besitzen und folgenden Anforderungen entsprechen:

DIN 68705, Teil 3 "Sperrholz: Bau-Furniersperrholz", Plattentyp BFU 100 G

oder

DIN 68705 Teil 5 "Sperrholz: Bau-Furniersperrholz aus Buche", Plattentyp BFU-BU 100 G

oder

DIN EN 300 "OSB-Holzwerkstoffplatten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen"

OSB-Holzwerkstoffplatten können eingesetzt werden, wenn eine bauaufsichtliche Zulassung nach DIN 68800-3 für die Gefährdungsklasse 3 (GK 3) vorliegt. Für die Anwendung als Dachschalung werden Platten mit der Dicke 22 mm oder 25 mm verwendet.

Bei Schalungen aus OSB-Holzwerkstoffplatten muss eine strukturierte Trennlage unter dem Deckmetall verwendet werden. Beim Vorkleben mit einer bitumenhaltigen Klebemasse z.B. bei Mauerabdeckungen, Fensterblechen oder ähnlichen Bauteilen, wird keine strukturierte Trennlage vorgeschrieben. Darüber hinaus sind die speziellen Anleitungen der Hersteller bezüglich der Hinterlüftung zu beachten.

Bei OSB-Holzwerkstoffplatten soll die Plattengröße eine maximale Kantenlänge von 2,5 m nicht überschreiten. Zwischen den Platten sind entsprechende Fugen anzuordnen, da es sonst durch die thermische Längenänderung der Platten zu Verwerfungen in der Metalldeckung kommen kann.

Die Platten müssen im Verband verlegt sein.

c) Schalungen aus Spanplatten

Die handelsüblichen Spanplatten nach DIN 68763 "Spanplatten, Flachpressplatten für das Bauwesen, Begriffe, Eigenschaften, Prüfung, Überwachung " (Plattentyp V 100 G) sind für Deckungen und Bekleidungen im Sinne dieser Richtlinien nicht geeignet. Wenn diese vorgesehen werden, sind schriftlich Bedenken anzumelden.

d) Sonderausführungen von Spanplatten

Für schwer entflammbare Schalungen (B12 nach DIN 4102) z.B. für Wandbekleidungen mit mehr als zwei Vollgeschossen, werden zementgebundene Spanplatten angeboten, die auch in nicht brennbarer Ausführung mit DIBt-Prüfzeugnis geliefert werden.

Die Befestigung dieser Platten auf die Unterkonstruktion erfolgt gemäß Herstellerangabe mit Spezialschrauben oder –nieten. Die Hafte werden gemäß Herstellerangaben auf die Platten aufgenietet oder geschraubt. Schlagbeanspruchungen, insbesondere an den Rändern, sind möglichst zu vermeiden.

März 2003

Herausgeber:
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