Kalamitäten im Holz

Klimaveränderungen zeigen Wirkung über den gesamten Erdball. Stark Regen Hochwasser und auch Stürme mehren sich. Dies jedoch nicht nur in fernen Ländern, auch Europa, mit Deutschland mitten drin, ist in immer kürzer werdenden Abständen von extremen Wetterlagen betroffen.Schadereignisse sind zum Teil regional stark begrenzt, manche Stürme ziehen eine Schneise der Verwüstung fast quer durch Europa. Geschädigt werden neben den Bauwerken auch fast immer forstwirtschaftliche Liegenschaften. Dabei gibt es keine Unterschiede bei den Besitzverhältnissen oder Flächengrößen. Betroffen werden Kleinwaldbesitzer ebenso wie kommunale, kirchliche Eigentümer oder Landesbundesforste.

Die Aufarbeitung des Sturmholzes ist, motor-manuell, extrem gefährlich und meist werden Großmaschinen, Harvester und Forwarder zur Aufarbeitung und Transport zum Polder eingesetzt. 

Heiße, trockene Sommer mit extrem wenig Niederschlag werden auch dem Klimaveränderungen zugerechnet. Auch hierunter leider der Wald ganz besonders. Um Austrocknen zu vermeidern, werden bei Laubbäumen Blätter - sogar ganze Äste - abgeworfen. Es ist ein Schutzmechanismus, um die Verdurstung über die Blätter zu begrenzen. Diesser Trockenstress schwächt die Bestände, dem einzelnen Stamm fehlt auch seine fast einzige Abwehrmassnahme gegen angreifende Insekten. Die Rinde anbohrende Käfer werden als Gegenmaßnahme des Baums eingeharzt, also mit Baumharz festgeklebt und so an weiteren Aktivitäten geändert.Der Baum ist dem Angreifer ohne Gegenwehr ausgesetzt. Passend dazu lieben die Rindenbrüder die warmen Temperaturen, dies führt zu einer vermehrten Fortpflanzung. Es werden mehrere Generationen der gefährliche Angriffe in einer Saison gebildet. 

Das Ergebnis zeigt sich aktuell: Die Schäden am deutschen Wald sind so groß wie niemals zuvor in einem Jahr. Das Schadholzaufkommen nimmt in ganz Europa zu.

Aufzählung möglicher Schäden:

Mechanische Faktoren: Stauchbruch der Holzfasern.

Frischholzinsekten befallen lebende Bäume oder frisch gefälltes Holz beziehungsweise saftfrisches Holz. Sie können trockenes Holz nicht befallen. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel die Borkenkäfer.

Trockenholzinsekten entwickeln sich nur im trockenen Holz und sind im Freien nur an überdachten und geschützten Konstruktion zu erwarten. Dazu gehört zum Beispiel der Sprintholzkäfer.

Feuchtholzinsekten sind auf eine feuchte Quelle angewiesen und gehen zumeist mit einem beginnenden Pilzbefall einher.

FaulholzInsekten ernähren sich von pilzgeschädigten Holz. Wichtige Vertreter sind der Rothalsbock.

Die Grenzwerte für die Produkte wie Schnittholz und Bauholz finden Sie in den aktuellen EN - Normen sowie im aktuell gültigen Eurocode. 

Quelle: Auszüge aus Hagebau Holzbrief/Holzbauaktuell Sonderausgabe 2019

 

Grenzwerte Produkte:
 
Schnittholz, Bauholz, tragend
 
Bei der Verwendung von Massivholz ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob diese tragend oder nicht tragend verwendet werden.
Die Vorschriften des Gesetzgebers schreiben im Bereich Holzbau die DIN EN 1995, Eurocode  5 „Bemessung und Konstruktion von Holzbauten" zwingend vor. Hierin heißt es, „Tragende Teile müssen der EN 14081-1 entsprechen". Die EN 14081 beinhaltet keine eigene Sortiervorschrift, sondern verweist auf nationale Sortierregeln. Über die EN 1912 werden die so sortierten Sortierklassen dann in Festigkeitsklassen zugeordnet Als anwendbare nationale Norm für die Einhaltung der EN 14081 ist in Deutschland die DIN 4074-1 für Nadelholz anzuwenden. Andere nationale Normen (British Standards, Frankreich NF B etc.) können mit Einschränkungen auch in Deutschland angewendet werden, was aber selten vorkommt.
Die DIN 4074-1 enthält elf zu sortierende Kriterien:
• Äste
• Faserneigung
• Markröhre
• Jahrringbreite
• Risse
• Baumkante
• Krümmung (inkl. Verdrehung)
• Verfärbung, Faule
• Druckholz
• Insektenfraß
• Sonstige Merkmale
In Bezug auf Kalamitätsholz sind nur die Kriterien Verfärbung, Fäule und Insektenfraß interessant, da diese nicht Standort- und Wachstumsrelevant sind.
Auszug aus DIN 4074-1: Sortierkriterien für Kanthölzer und vorwiegend hochkant (K) biegebeanspruchte Bretter und Bohlen bei der visuellen Sortierung:
Bläue zulässig bei S7 S10 S 13
Nagelfeste braune & rote Streifen S7+S10 bis 2/5 S13 bis 1/5
Braunfäule, Weißfäule nicht zulässig bei S7 S10 S13
Tabelle 1: Auszug aus DIN 4074-1: Sortierkrieterien für Kanthölzer und vorwiegend hochkant biegebeanspruchte Bretter und Bohlen bei visueller Sortierung.
Nagelfeste braune und rote Streifen: Die Messung hat folgendermaßen zu erfolgen: Vom Umfang des gesamten Schnittstückes (2x Höhe + 2x Breite), dürfen in S7 und 810 max. 40% (bis 2/5) nagelfeste braune oder rote Streifen vorhanden sein. In S13 max.20%.
Messung Verfärbungen: Die Verfärbung wird als Bruchteil V aus der Summe der Breiten v, aller verfärbten Streifen und dem Kantholzumfang u angegeben.
Fazit: Bläue ist laut DIN 4074-1 unbegrenzt zulässig.
Begründung: Die Bläue (ein holzverfärbender Pilz) reduziert die Festigkeit in keinster Weise, sie stellt nur einen optischen Mangel dar. Da die DIN 4074 eine reine Festigkeitssortierung ist und optische Kriterien außer Acht lässt, ist dies so zulässig.
Nagelfeste braune und rote Streifen: Zulässig bis zu einem Grenzwert, da hier nur ein leichter Angriff von holzzerstörenden Pilzen gegeben ist, der sich nach Trocknung der Schnittware unter 20% Holzfeuchte nicht weiter ausbreiten kann. Dies wirkt sich nicht weiter Festigkeitsmindernd aus und ist
Braunfäule, Weißfäule: Nicht zulässig. Durch stark fortgeschrittenen Pilzbefall der holzzerstörenden Art sind die Zellwände weitgehend zerstört und für keine festigkeitsrelevanten Eigenschaften mehr zu gebrauchen.
Unterscheidung - nagelfeste braune und rote Streifen zu Braunfäule, Weißfäule: Der Begriff „nagelfest" bezieht sich hier nicht auf den Metallnagel), sondern auf den Fingernagel! Kann man mit dem Fingernagel die Holzoberfläche quer zur Holzfaser mit nur geringen Kraftaufwand eindrücken, liegt Faule vor.
Begründung: Die Zellwände sind so stark abgebaut, dass diese keinen entsprechenden Gegendruck aufbringen können und sich leicht eindrücken lassen.
Fazit: Fraßgänge bis 2 mm Durchmesser (Lineatus) sind in unbegrenzter Anzahl erlaubt. Größere Durchmesser (Sirex) sind nicht erlaubt.
Begründung: Die Fraßgänge des Nutzholz-Borkenkäfers (Lineatus) sind durch ihre kleinen Durchmesser und Begrenzung auf das Splintholz nicht festigkeitsmindernd und somit zu vernachlässigen. Größere Fraßgangsdurchmesser sind der Holzwespe (Sirex) zuzuordnen. Hier legt das Weibchen oft gehäuft ihre Eier in kurzer Distanz ab. Die Folge sind ca. 6 mm große und mehrere Zentimeter lange Fraßgänge in großer Anzahl. Dies kann sich festigkeitsmindernd auswirken und ist deshalb in der Festigkeitssortiernorm nicht zulässig.
Allgemein: Die DIN 4074 berücksichtigt nur Dinge, die sich unmittelbar auf die Festigkeit auswirken. Optische negative Einflüsse, die die Festigkeit nicht mindern, werden nicht berücksichtigt. Dazu müssen weitere Beschreibungen oder Zusätze zu der Bestellung gemacht werden (blank, ohne Verfärbungen, keine Insektenfraßgänge, evtl. auch hobelfähig, Sichtholz etc.)
 
Schnittholz, Bauholz, nicht tragend
 
Schnittholz-Produkte, die nicht tragend eingesetzt werden, unterliegen nicht der EN 14081 und müssen auch kein CE Zeichen tragen. Hier kommt die DIN 68365 „Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz" zum Tragen.
•Äste
• Baumkante
• Verfärbungen
• Fäule
• Insektenfraß
• Harzgallen
• Rinde
• Hobelschläge • Brennstellen * Krümmung
• Oberfläche
• Markröhre
Bläue ist zulässig bei GKL I-III
Braune und rote Streifen bei GKL I nicht zulässig, <2/5 bei GKL II, <3/5 bei GKL III
Fäule ist bei GKL I-III nicht zulässig.
Insektenfraß bei GKL I nicht zulässig < 2mm bei GKLII,III
Begründung: Unabhängig von den Einflüssen auf die Festigkeit wird hier nach optischen Kriterien bewertet. Als Sichtqualität wäre nur die Güteklasse I möglich. Güteklasse II und III erlauben bereits wieder Bläue.
 
Schnittholz, Latte, tragend
 
Da nach baurechtlichen Aspekten die tragende Latte (Dachlatte) ein statisch tragendes Bauteil ist, wird sie unter der EN 14081 geregelt. Die Dachlatte ist mit dem CE Kennzeichen zu versehen.
Da die Latte auch den Berufsgenossenschaftlichen Aspekten (Absturzsicherung) zu sehen ist, gibt es in der DIN 4074-1 Lattensortierung keine S7 Sortierklasse.
Bläue bei S10 und S13 zulässig
Nagelfeste braune und rote Streifen S10 bis 3/5, S13 bis 2/5
Braunfäule und Weißfäule nicht zulässig bei S10 und S13
Fazit: Fraßgänge bis 2 mm Durchmesser (Lineatus) sind in unbegrenzter Anzahl erlaubt. Größere Durchmesser nicht (Sirex).
 
Schnittholz, Latte, nicht tragend
 
Die DIN 68365 „Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz" enthält keine Kriterien für Latten. Hier kann im Zweifelsfall auf die „Tegernseer Gebräuche" zurückgegriffen werden: „Latten, Kreuzholz, Rahmen, Kantholz und Balken Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie."
Güteklasse I:
Die Ware darf bei 1 . Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie leicht farbig, bei Kiefer der Jahreszeit entsprechend angeblaut sein (weitere Kriterien hier nicht ausgeführt).
Güteklasse II:
Die Ware darf bei Fichte/Tanne/Lärche/Douglasie farbig, bei Kiefer der Jahreszeit entsprechend blau sein (weitere Kriterien hier nicht ausgeführt). Wobei „leicht farbig" im Sinne der Tegernseer Gebräuche. Die Ware gilt als leicht farbig, wenn sie bis zu 10% der Oberfläche farbig ist.
Der Zustand „farbig" ist nicht definiert, jedoch „mittelfarbig". Dies ist wenn mehr als 40% der Oberfläche farbig ist. Demnach wäre „farbig", wenn mehr als 40% der Oberfläche verfärbt sind. Bei Latten wird hier keine Angabe zu Insektenfraß bzw. Fraßgängen von Frischholzinsekten gemacht. Da die (immer weniger gebräuchlichen) Tegernseer Gebräuche und die DIN 68365 die Begriffe „Güteklassen" verwenden, die DI N 68365 jedoch keine Lattensortierung beinhaltet, sind bei Latten mit dem Zusatz Güteklasse immer die Tegernseer Gebräuche gemeint. Da eine nicht tragende Latte nicht unter baurechtliche Auflagen fällt, ist hier auch alles frei vereinbar.
 
Schnittholz, Bretter/Bohlen, tragend
 
1 Hochkant verbaut und hochkant belastet
(z B Verwendung bei Nagelplattenbinder)
Hier sind die Sortiervorschriften der DIN 4074-1 für Kantholz anzuwenden Siehe unter Punkt1. Da es hier durch die geringe Dimension der Dicke sehr hohen Sortierausschuss (wegen Ästen) gibt, ist diese Sortierung am Markt nicht sehr verbreitet
Gekennzeichnet bzw. bestellt wird diese mit der dem Zusatz , K" hinter der Sortierklasse,
S7K S10K S13K
Flachkant verbaut und flachkant belastet:
(klassische Gerüstbohle), hierzu gibt es keine Zuordnung der Festigkeitsklassen. Sortiert und gekennzeichnet wird in der DIN 4074-1 Sortierklassen S7, S10 und S13.
Schnittholz, Bretter/Bohlen, nicht tragend
Entsprechend wie bei Kantholz ist hier die DIN 68365 anzuwenden:
Bläue bei GKL I nicht zulässig, bei GKL II+III zulässig
Braune + rote Streifen bei GKLI nicht zulässig, GKL II < 1/4 , GKL III < 2/5
Braunfäule nicht zu zulässig bei GKL I,II,III
Insektenfraß nicht zulässig, GKL III < 2mm
Tabelle 8: Sortierkriterien für Bretter und Bohlen nach DIN 68365
Da auch hier die Begriffe Güteklasse in der oben genannten Norm und in den Tegernseer Gebräuchen verwendet werden, ist die Verbindung der Güteklasse und Norm anzugeben. Da die praktische Bedeutung der Tegernseer Gebräuche abnimmt, verzichten wir auf die Angabe der Grenzwerte der Güteklassen bei den Gebräuchen.
 
Konstruktionsvollholz, KVH
 
Konstruktionsvollholz unterliegt als tragendes Bauteil der bauaufsichtlichen Zulassung und wird unter der EN 15497 geregelt. Den geschützten Namen KVH® dürfen nur Mitglieder der Überwachungsgemeinschaft KVH verwenden. Diese Gütegemeinschaft legt auch die Qualitäten und Anforderungen fest.
Holzbau Handbuch Reihe 4 Teil 2 Folge 1: „KVH Duobalken Triobalken Anforderungen und Anwendungsbereiche Tabelle 3.1 Anforderungen an KVH. Entsprechend den Überwachungsbestimmungen und der Vereinbarung zwischen Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) und der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. bei Anwendung der DIN 4074-1 oder ÖNORM 4074-1"
Sortiermerkmal Anforderungen an KVH
KVH Si
Verfärbungen nicht zulässig
Insektenbefall nicht zulässig
KVH NSi -> DIN 4074-1
Begründung: Sichtqualität darf keinerlei Verfärbungen oder Insektenbefall aufweisen. Hier ist zu den Festigkeitskriterien eine eindeutige hohe Anforderung an optischen Merkmalen gegeben.
Nicht-Sichtqualität ist jedoch wie in DlN 4074-1 geregelt, und darf in einer S10 Qualität unbegrenzt Bläue und bis 2/5 oder 40% vom Umfang nagelfeste braune und rote Streifen aufweisen. Faule ist nicht zulässig.
 
Brettschichthotz, BS
 
Brettschichtholz wird mit der Norm D!N EN 14080 baurechtlich kontrolliert. Die europäische Produktnorm für Balkenschichtholz und Brettschichtholz EN 14060:2013 ist in der deutschen Fassung DIN EN 4080:2013 im September 2013 veröffentlicht worden. DIN EN 14080:2013 enthält Vorgaben für die Herstellung und Überwachung wie auch Festlegungen zu Festigkeitsklassen unter anderen für die Konstruktion und Bemessung wesentlichen Eigenschaften.
BS-Holz-Bauteile können mit verschiedenen Oberflächenqualitäten hergestellt werden. Da es keine Norm zu Oberflächenqualitäten von BS Holz gibt, hat die Studiengemeinschaft Holzleimbau e.V. verschiedene Qualitäten im BS-HolzMerkblatt definiert. Die gewünschte Beschaffenheit ist jeweils verträglich zu vereinbaren, d.h. in der Leistungsbeschreibung zu spezifizieren.
Insektenbefall bei  Industrie + SI zulässig, bei Auslese unzulässig
Bläue sowie braune + rote Streifen Ind. unbegrenzt zulässig, Si 10% der sichtbaren Fläche, bei Auslese unzulässig
Schimmelbefall bei allen Qualitäten unzulässig
 
Brettsperrholz, BSP
 
Brettsperrholz, auch unter den Namen BSP, X-Lam, Dickholz oder Kreuzlagenholz bezeichnet, ist ein sehr junges Produkt. Eine nationale oder europäische Produktnorm wird unter der Normnummer EN 16351 derzeit vorbereitet.
Für dieses Produkt gibt es aktuell keine rechtliche oder gütegemeinschaftlich festgelegte Erklärung. Die Bandbreite der erhältlichen Oberflächen reicht von Oberflächen für den nicht sichtbaren Einsatz bis hin zu sichtbar bleibenden Oberflächen mit hohen Anforderungen an das Erscheinungsbild. Verschiedene Hersteller haben hierzu herstellerspezifische Klassen der Oberflächenqualitäten definiert.
Je nach Verwendung und Kundenwunsch sollte dies hier individuell im Auftrag/Bestellung vermerkt werden.
 
Grobspanplatte, OSB
 
Da die OSB-Platte eine meist konstruktiv verwendete Platte ist, gibt es zur Oberfläche keine Regelungen, die Insektenfraß oder Pilzbefall/Verfärbungen regelt. Zu den mechanischen Eigenschaften regelt die EN 330 nur die Einteilung in OSB/1, OSB/3 und OSB/4. Zur Oberfläche gibt es die Typen, ungeschliffen oder geschliffen.
 
Furnierschichtholz, LVL
 
Die Furnierschichtplatte zählt zu den Massivholzplatten.
Die DIN EN 13353 „Massivholzplatten (SWP) Anforderungen, bezieht sich meist auf technische Daten, wie Feuchtegehalt, Qualität der Verklebung, Maßtoleranzen oder biologische Dauerhaftigkeit.
Für die Beschaffenheit der Oberfläche kümmert sich die DIN EN 13017-1 „Massivholzplatten Klassifizierung nach dem Aussehen der Oberfläche - Teil 1: Nadelholz; Deutsche Fassung EN 13017-1:2000".
 
Dreischichtplatte
 
Auch die Dreischichtplatte ist eine Massivholzplatte. Die Oberfläche betreffend gilt auch die DIN EN 13017-1.
 
Zusammenfassung
 
Der Wald ist „Klimaretter" und „Klimaopfer" zugleich. Durch Kalamitäten variiert die Qualität des Rundholzes und die Verfügbarkeit von frischer Ware ist eingeschränkt.
Dies wirkt sich unmittelbar auf die am Markt verfügbaren Schnittholzqualitäten aus.
Verfärbungen und Insektenfraßgänge am Schnittholz mehren sich. Abnehmer der Ware werden durch fachliche Unwissenheit nachfragen oder reklamieren.
Diese Stellungnahme soll Klarheit darüber bringen, welche Grenzwerte belegt durch Normen zulässig sind.
 
Quelle:
HolzBrief Holzbauaktuell Sonderausgabe 2019. Herausgeber:
hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau
Sachverständigenbüro, Hannes Dieti, Tel. 089 / 20 70 42 145
Realisation: abeler bollmann Werbeagentur GmbH,
Hofaue 39, 42103 Wuppertal, Tel. 0202 2996842-0
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