Was ist Konstruktionsvollholz (KVH)

Um einen hohen Ausnutzungsgrad des Holzes zu erreichen werden beim Konstruktionsvollholz auch kürzere Abschnitte keilgezinkt und miteinander verleimt. So werden Standardlängen von bis zu 13m produziert. KVH fällt in die Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336. D.h. die Dicken und Breiten dürfen bei Kantenlänge unter 100mm um +/- 1mm abweichen und bei Kantenlängen von größer 100mm, um +/- 1,5mm.

Im Rahmen der Keilzinkung sind müssen Äste, abhänging von Ihrer Größe einen bestimmten Abstand zur Keilzinkverbindung haben. (siehe Grafik)





Einbau Gegenüber konventionellem Bauholz muss KVH eine Vielzahl schärferer Bestimmungen erfüllen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch eine betriebliche Qualitätskontrolle, ergänzt durch strenge und neutrale Fremdkontrollen von Prüfinstituten, die von der Überwachungsgemeinschaft beauftragt sind, überwacht. 
 

Um dem handwerklichen oder industriellen Verwender eine klare Produktdefinition zu geben, wurde zwischen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz und dem Bund deutscher Zimmermeister (BDZ) eine Vereinbarung getroffen, die die Produktspezifikationen herstellerübergreifend einheitlich regelt.

Sortiermerkmal Anforderungen an KVH ® Anmerkungen
sichtbarer Bereich nicht sichtbarer Bereich
Sortierklasse DIN 4074 -1 Sortierklasse mind. S10TS DIN 4074-1 Sortierklasse mind. S10TS Die für die Tragfähigkeit maßgebenden Materialeigenschaften
ergeben sich aus DIN1052
Holzfeuchte 15 % ± 3 % 15 % ± 3 % Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen
weitreichenden Verzicht auf vorbeugenden chemischen
Holzschutz, ggfls auch Voraussetzung für die Herstellung
von Keilzinkenverbindungen
Einschnittart herzgetrennt, auf Wunsch herzfrei herzgetrennt

herzgetrennt:
Da die Markröhre bei einem Baumstamm nicht zwingend in der
Mitte verläuft, wird herzgetrennt wie folgt definiert:
Bei einem ideal gewachsenen Stamm würde die Markröhre
bei zweistieligem Einschnitt durchschnitten.

herzfrei:
Herzbohle mit
d >= 40 mm

Baumkante nicht zulässig schräg gemessen <= 10 % der kleineren
Querschnittsseite
 
Maßhaltigkeit des
Querschnitts
DIN EN 336; Maßhaltigkeitsklasse 2 Die Maßhaltigkeit für die Längenabmessung ist zwischen Besteller
und Lieferant zu vereinbaren.
Astzustand lose Äste und Durchfalläste nicht zulässig.
Vereinzelt anschlagene Äste oder Astteile
von Ästen bis max. 20 mm Ø sind zulässig.
DIN 4074-1 Sortierklasse S10  
Ästigkeit S10: A <= 2/5
S13: A <= 1/5
nicht über 70 mm
S10: A <= 2/5
S13: A <= 1/5
nicht über 70 mm

Ästigkeit A wird nach DIN 4074-1 ermittelt.

Bei maschineller Sortierung gilt
•für KVH®-NSi bleiben die Astgrößen un-berücksichtigt
•für KVH® -Si gilt A<= 2/5

Rindeneinschluss nicht zulässig DIN 4074-1  
Risse, radiale Schwind-
risse (Trockenrisse)
Rissbreite b <= 3% der jeweiligen
Querschnittsbreite
DIN 4074-1  
Harzgallen Breite <= 5mm  -  
Verfärbung nicht zulässig DIN 4074-1  
Insektenbefall nicht zulässig DIN 4074-1 Bei Si erhöhte Anforderung gegenüber Sortierklasse S10 nach
nach DIN 4071-1
Längskrümmung

bei herzgetrenntem Einschnitt
<= 8mm/2 m

bei herzfreiem Einschnitt
<= 4mm/2m

bei herzgetrenntem Einschnitt
<= 8mm/2 m

Zum Vergleich:
nach DIN 4074-1

S10 und S13:
<=8mm/2m

Bearbearbeitung der
Enden
rechtwinklig gekappt rechtwinklig gekappt  
Oberflächenbeschaffen-
heit
gehobelt und gefast egalisiert und gefast  
Keilzinkung DIN 68140-1 bzw. DIN EN 385