Was ist Konstruktionsvollholz (KVH)
Um einen hohen Ausnutzungsgrad des Holzes zu erreichen werden beim Konstruktionsvollholz auch kürzere Abschnitte keilgezinkt und miteinander verleimt. So werden Standardlängen von bis zu 13m produziert. KVH fällt in die Maßtoleranzklasse 2 nach DIN EN 336. D.h. die Dicken und Breiten dürfen bei Kantenlänge unter 100mm um +/- 1mm abweichen und bei Kantenlängen von größer 100mm, um +/- 1,5mm.
Im Rahmen der Keilzinkung sind müssen Äste, abhänging von Ihrer Größe einen bestimmten Abstand zur Keilzinkverbindung haben. (siehe Grafik)
Einbau Gegenüber konventionellem Bauholz muss KVH eine Vielzahl schärferer Bestimmungen erfüllen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch eine betriebliche Qualitätskontrolle, ergänzt durch strenge und neutrale Fremdkontrollen von Prüfinstituten, die von der Überwachungsgemeinschaft beauftragt sind, überwacht.
Um dem handwerklichen oder industriellen Verwender eine klare Produktdefinition zu geben, wurde zwischen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz und dem Bund deutscher Zimmermeister (BDZ) eine Vereinbarung getroffen, die die Produktspezifikationen herstellerübergreifend einheitlich regelt.
Sortiermerkmal | Anforderungen an KVH ® | Anmerkungen | |
sichtbarer Bereich | nicht sichtbarer Bereich | ||
Sortierklasse | DIN 4074 -1 Sortierklasse mind. S10TS | DIN 4074-1 Sortierklasse mind. S10TS | Die für die Tragfähigkeit maßgebenden Materialeigenschaften ergeben sich aus DIN1052 |
Holzfeuchte | 15 % ± 3 % | 15 % ± 3 % | Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen weitreichenden Verzicht auf vorbeugenden chemischen Holzschutz, ggfls auch Voraussetzung für die Herstellung von Keilzinkenverbindungen |
Einschnittart | herzgetrennt, auf Wunsch herzfrei | herzgetrennt |
herzgetrennt: herzfrei: |
Baumkante | nicht zulässig | schräg gemessen <= 10 % der kleineren Querschnittsseite |
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Maßhaltigkeit des Querschnitts |
DIN EN 336; Maßhaltigkeitsklasse 2 | Die Maßhaltigkeit für die Längenabmessung ist zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren. |
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Astzustand | lose Äste und Durchfalläste nicht zulässig. Vereinzelt anschlagene Äste oder Astteile von Ästen bis max. 20 mm Ø sind zulässig. |
DIN 4074-1 Sortierklasse S10 | |
Ästigkeit | S10: A <= 2/5 S13: A <= 1/5 nicht über 70 mm |
S10: A <= 2/5 S13: A <= 1/5 nicht über 70 mm |
Ästigkeit A wird nach DIN 4074-1 ermittelt. Bei maschineller Sortierung gilt |
Rindeneinschluss | nicht zulässig | DIN 4074-1 | |
Risse, radiale Schwind- risse (Trockenrisse) |
Rissbreite b <= 3% der jeweiligen Querschnittsbreite |
DIN 4074-1 | |
Harzgallen | Breite <= 5mm | - | |
Verfärbung | nicht zulässig | DIN 4074-1 | |
Insektenbefall | nicht zulässig | DIN 4074-1 | Bei Si erhöhte Anforderung gegenüber Sortierklasse S10 nach nach DIN 4071-1 |
Längskrümmung |
bei herzgetrenntem Einschnitt bei herzfreiem Einschnitt |
bei herzgetrenntem Einschnitt <= 8mm/2 m |
Zum Vergleich: S10 und S13: |
Bearbearbeitung der Enden |
rechtwinklig gekappt | rechtwinklig gekappt | |
Oberflächenbeschaffen- heit |
gehobelt und gefast | egalisiert und gefast | |
Keilzinkung | DIN 68140-1 bzw. DIN EN 385 |