Aktuelle Anforderungen an Holzwerkstoffe im Bauwesen / CE-Bausperrhölzer

Inhalt:
1. Was ist das CE-Zeichen?
2. Für welche Holzwerkstoffe gilt die Einführung des CE-Zeichens seit 1. April 2004?
3. Welche Holzwerkstoff-Normen sind Grundlage für die Anwendung des CE-Zeichens?
4. Welche Norm ist für den Einsatz von Holzwerkstoffen im Bauwesen in Deutschland besonders zu beachten?
5. Anwendungsbereiche der Holzwerkstoffe
6. Einteilung von Holzwerkstoffen in Technische Klassen
7. CE-Kennzeichnung
8. Nationale Normen
9. Neue Spanplattennorm – Zuordnung der alten Holzwerkstoffklassen

Alle Holzwerkstoffe, die im Bauwesen eingesetzt werden, müssen obligatorisch mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.

1. Was ist das CE-Zeichen?

Das CE- Zeichen (steht für Conformité Européenne) ist ein "in Verkehrbringen-Zeichen" d.h. vorrangig ein Handelszeichen, das die Übereinstimmung des Produktes mit einer zu Grunde liegenden europäischen Richtlinie dokumentiert. Es gibt bereits für eine Vielzahl von Produkten das CE-Zeichen, wie z.B. für Elektrogeräte, Maschinen etc.
Das CE-Zeichen auf Produkten zeigt an, dass das Produkt mit einem technischen Regelwerk übereinstimmt:
- mit einer harmonisierten europäischen Norm (EN) bzw.
- einer europäischen technischen Zulassung (ETZ). Grundlage dafür ist die Europäische Bauproduktenrichtlinie und deren nationalen Umsetzung, d.h. das Deutsche Bauproduktengesetz.

2. Für welche Holzwerkstoffe gilt die Einführung des CE-Zeichens seit 1. April 2004?

Die Anwendung des CE-Zeichens für Holzwerkstoffe im Bauwesen also "Bauplatten" gilt für Massivholzplatten, Furnierschichtholz (LVL), Sperrholz, OSB, kunstharzgebundenen und zementgebundenen Spanplatten, Faserplatten (Hartfaser, MDF).
Erfasst wurden alle Holzwerkstoffe, die im Bauwesen für tragende - und das ist neu: auch für nichttragende Zwecke in der Innen- oder Außenverwendung eingesetzt werden.
Der Holzhändler muss sich deshalb gut über den Anwendungszweck der Platten informieren. Oft kann der Fachmann eindeutig eine Anwendung im Bauwesen feststellen: Beispielsweise müssen Platten als Beplankung von Wandtafeln oder zur Aussteifung von Dächern ein CE-Kennzeichen tragen. Hingegen bei Platten, die jederzeit wieder ausbaubar sind, wie solche, die als Wandpaneele eingesetzt werden, ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Hier besteht ein Interpretationsspielraum, ob es sich um Platten im Bauwesen handelt oder nicht und somit, ob sie eine CE-Kennzeichnung benötigen oder nicht. Spanplatten als Nut- und Federplatten benötigen immer ein CE-Zeichen, da sie nur im Bauwesen eingesetzt werden. Ob der Abnehmer sie als tragende oder nicht tragende Platten einsetzt, ist die nächste Frage, die zu klären ist.

3. Welche Holzwerkstoff-Normen sind Grundlage für die Anwendung des CE-Zeichens?

Die Grundlage für das CE-Zeichen für Holzwerkstoffe im Bauwesen ist die harmonisierte Europäische Norm DIN EN 13986 "Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung". Diese harmonisierte Norm ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft im Februar 2003 veröffentlicht worden. Diese Norm – nämlich Holzwerkstoffe im Bauwesen – ist eingestellt in der Bauregelliste B T1 des Deutschen Instituts für das Bauwesen. Damit ist der Brauchbarkeits-/Bewährtheitsnachweis als geregeltes Bauprodukt erbracht. Diese Norm ist in Verbindung zu sehen mit den jeweiligen europäischen Holzwerkstoff-Produktnormen, z. B. für Spanplatten EN 312, für OSB EN 300, für Sperrholz EN 313 und 314 und für die generellen werkseigenen Produktionskontrollen die EN 326, Tl.2 etc..

4. Welche Norm ist für den Einsatz von Holzwerkstoffen im Bauwesen in Deutschland besonders zu beachten?

Da die DIN EN 13986 für die nationalen Verwendungsanforderungen in Deutschland nicht ausreicht, ist sie durch entsprechende Normvorschriften zu ergänzen. Dafür wurde die Vornorm DIN V 20000-1 erarbeitet.

Für Importeure sind zusätzlich folgende Vorschriften zu beachten:

a) Formaldehyd- und Pentachlorphenolgehalt (PCP)
Auf der Grundlage der Veröffentlichung der DIN EN 13986 im Bundesanzeiger vom 6. Mai 2003 müssen Holzwerkstoffe die Formaldehyd und PCP enthalten, nach dieser Norm den Bestimmungen der Chemikalienverbotsverordnung genügen. In Deutschland sind nur E1 -Platten zugelassen; E2-Platten und solche mit mehr als 5 ppm PCP-Gehalt dürfen in Deutschland weder in den Verkehr gebracht noch gehandelt und verwendet werden.

b) Brandverhalten
Es dürfen in Deutschland nur solche Holzwerkstoffe verwendet werden, bei denen im Rahmen der Kennzeichnung die Euroklasse des Brandverhaltens angegeben ist.
Holzwerkstoffe der Euroklasse "F" dürfen nicht verwendet werden.

c) Besondere Anforderungen an holzschutzbehandelte Platten und Brandschutzplatten
Werden an die Platten Brandschutz (in Deutschland A2 oder B1) oder Holzschutzanforderungen ( z.B. V100G) gestellt, so brauchen die Platten zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

d) Spezielle Anforderungen an die Biegefestigkeit bei Sperrholz
Sperrholz nach DIN EN 636 darf nur verwendet werden, wenn es mindestens der Biegefestigkeitsklasse
- F 25 bei Beanspruchung längs zur Faserrichtung der Deckfurniere und
- F 10 bei Beanspruchung quer zur Faserrichtung der Deckfurniere nach Tabelle 1 DIN EN 636 entspricht und eine charakteristische Rohdichte von 400 kg/m³ aufweist.

5. Anwendungsbereiche der Holzwerkstoffe

DIN EN 13986 sieht für Holzwerkstoffe verschiedene Anwendungsbereiche vor. Der Holzhändler muss unterscheiden, ob die Platten für den Trockenbereich, den Feuchtbereich oder den Außenbereich geeignet sein sollen. Des weiteren muss er den Verwendungszweck erfragen, ob sie für tragende oder nichttragende Zwecke benötigt werden.

1) Neuerungen der DIN EN 13986 mit der Ausgabe von 2004-06 sind berücksichtigt
 

 

Trockenbereich
nach DIN EN 13986

Feuchtbereich
nach DIN EN 13986

Außenbereich
nach DIN EN 13986 1)

Klima

Nur einige Wochen im Jahr höherer Feuchtegehalt im Material als sich bei 20 Grad Celsius und 65% rel. Luftfeuchte einstellt:
Nur bei Innenverwendung im Trockenbereich

Nur einige Wochen im Jahr höherer Feuchtegehalt im Material als sich bei 20 Grad Celsius und 85 % rel. Luftfeuchte einstellt:
Bei Innenverwendung oder geschützter Außenverwendung im Feuchtbereich

Klimaverhältnisse, die zu höheren Materialfeuchten führen als in Nutzungsklasse 2:
Bei konstruktiv geschützter Verwendung im Außenbereich

Nutzungs- klasse

Nutzungskl.1
(nach pr EN 1995-1-1)

Nutzungskl.2
(nach pr EN 1995-1-1)

Nutzungskl.3
(nach pr EN 1995-1-1)

biolog. Gefährd.-klasse

geeignet für Gefährdungsklasse 1
(nach EN 335-3)

geeignet für Gefährdungsklasse 1 und 2
(nach EN 335-3)

geeignet für Gefährdungsklasse 1,2,3
(nach EN 335-3)

vergl. Holzwerk-stoff-klasse

vergleichbar HWK 20
(nach DIN   68800-2)

vergleichbar HWK 100
(nach DIN   68800-2)

vergleichbar HWK 100G
(nach DIN   68800-2)


6. Einteilung von Holzwerkstoffen in Technische Klassen

Die Holzwerkstoffe sind in der DIN EN 13986 in Technische Klassen eingeteilt. Diese sind Produkt-Leistungsklassen, die dem Händler oder Anwender ein normgerechtes Zuordnen von Produktleistung und Verwendungszweck erleichtern sollen.


Überblick über Technische Klassen für Holzwerkstoffe für die tragende Verwendung:
( die einzelnen Plattentypen sind zu weiteren Tabellen und Informationen verlinkt)
 

Holzwerkstoff

Technische        Klasse

Trocken-bereich

Feucht-bereich

Außen-bereich

Massivholzplatten

SWP/1 tragend
SWP/2 tragend
SWP/3 tragend

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

Sperrholz

EN 636-1 "S" (alt BFU20)
EN 636-2 "S" (alt BFU100)
EN 636-3 "S" (alt BFU 100G)

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

Furnierschichtholz

LVL/1
LVL/2
LVL/3

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

OSB-Platten

OSB/2
OSB/3
OSB/4

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
-

Kunstharz gebund. Spanplatte

P4
P5
P6
P7

ja
ja
ja
ja

-
ja
-
ja

-
-
-
-

Zement gebund.
Spanplatte

Klasse 1
Klasse 2

ja
ja

ja
ja

ja
ja

Harte Faserplatte

HB.LA
HB.HL.A1
HB.HL.A2

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
-

Mittel- harte Faserplatte

MBH.LA1
MBH.LA2
MBH.HLS1
MBH.HLS2

ja
ja
ja
ja

-
-
ja
ja

-
-
-
-

Poröse Faserplatte

SB.LS
SB.HLS

ja
ja

-
ja

-
-

MDF-Platten

MDF.LA
MDF.HLS

ja
ja

-
ja

-
-



Technische Klassen für Holzwerkstoffe für nicht tragende Verwendung:
( die einzelnen Plattentypen sind zu weiteren Tabellen und Informationen verlinkt)
 

Holzwerstoff

Technische Klasse

Trockenbereich

Feuchtbereich

Außenbereich

Massivholzplatten

SWP/1 nichttragend
SWP/2 nichttragend
SWP/3 nichttragend

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

Sperrholz

EN 636-1 "G" (alt IF20)
EN 636-2 "G" (alt A100 oder IW67)
EN 636-3 "G" (alt AW100G)

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

OSB-Platten

OSB 1

ja

-

-

Kunstharz gebund. Spanplatte

P2
P3

ja
ja

-
ja

-
-

Harte Faserplatte

HB
HB.H
HB.E

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

Mittelharte Faserplatte

MBL
MBH
MBL.H
MBH.H
MBL.E
MBH.E

ja
ja
ja
ja
ja
ja

-
-
ja
ja
ja
ja

-
-
-
-
ja
ja

Poröse Faserplatte

SB
SB.H
SB.E

ja
ja
ja

-
ja
ja

-
-
ja

MDF-Platten

MDF
MDF.H

ja
ja

-
ja

-
-


7. CE-Kennzeichnung

Üblicherweise werden die Platten für die tragende Verwendung nach dem Konformitätssystem 2+ zertifiziert. Dafür werden folgende Kennzeichnungsanforderungen in Deutschland benötigt, wenn sie nach technischen Klassen eingeteilt sind:

- Angabe der zugelassenen Stelle
- Name oder Kennzeichen des Herstellers
- Jahr der Kennzeichnung
- Nummer des CE-Konformitätszertifikates
- Angabe der EN 13986
- Technische Klasse (wie in den Tabellen zuvor für die verschiedenen Holzwerkstoffe aufgeführt)
- Brandverhalten Euroklasse
- Formaldehydklasse (nur E1)
- Angabe der Rohdichte
- Angabe der Plattendicke
- Gehalt an Pentachlorphenol (nur < 5 ppm; Angabe des PCP-Gehaltes ist empfehlenswert)

Beispiele für die CE-Kennzeichnung

a.) Spanplatte für tragende Zwecke im Trockenbereich


(frühere V20-Verwendung):

Kenn-zeichnungs-anforderung

Erläuterung

CE

CE-Zeichen

6724-CPD-1.14

6724 = Identifikationsnummer der zugelassenen Stelle (hier: MPA Stuttgart)
CPD: Bauproduktenrichtlinie
1.14 = laufende Nummer des Produktes bei der Zertifizierungsstelle

Firma Mayer
Postfach 21
D-1050 Schönstadt

Name/ Zeichen/ Adresse des Herstellers oder seines im europäischen Wirtschaftsraum ansässigen bevollmächtigten Vertreters

04

CE-Kennzeichnung wurde im Jahr 2004 vorgenommen

EN 13986

Harmonisierte Norm für das Produkt

P4

Technische Klasse

E1

Formaldehydklasse

> 600 kg/m³

Rohdichte

13 mm

Dicke

KlasseD-s2, d0

Euroklasse für das Brandverhalten

0 ppm

Gehalt an Pentachlorphenol


b.) OSB-Platte für die Innenverwendung im Feuchtbereich als tragende Wandbeplankung auf Rippen

CE
02345-CPD-3456
Firma Mayer, Postfach 21
D-1050 Schönstadt
04
EN 13986
OSB/3 E1 "Wandbeplankung"
> 600 kg/m2 15 mm
Brandverhalten:
Klasse D-s2, d0

Konformitätsnachweis des Herstellers
Die Hersteller müssen sich für die CE-Kennzeichnung auf ein neues System für den Konformitätsnachweis einstellen. Für die meisten Platten (tragende Bauteile) gilt jetzt das europäische Konformitätssystem 2+. Danach überprüft die ÜZ-Stelle (notified body) auf Grundlage einer Erstinspektion zweimal jährlich die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers und erteilt für jedes geprüfte Produkt das Zertifikat. Die Konformität erklärt der Hersteller selbst.

Wie ist das CE-Zeichen anzubringen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- auf dem Produkt selbst,
- auf seiner Verpackung auf einem daran angebrachten Etikett oder
- in den kommerziellen Begleitpapieren.
Die Reihenfolge bringt deutlich eine Hierarchie zum Ausdruck. Soweit irgend möglich, müssen CE-Kennzeichnung und beigefügte Angaben auf dem Produkt selbst angegeben werden. Wenn dies nicht möglich ist, soll erst auf die nächste Möglichkeit zurückgegriffen werden .

Wie lange kann/darf nicht CE-gekennzeichnete Ware nach dem 1.04.2004 noch verkauft werden?Nach dem 1. April 2004 können Holzwerkstoffe, die vor Ablauf dieser Frist (Ende der Koexistenzperiode) nach den geltenden deutschen Regelungen in den Verkehr gebracht wurden ("Lagerbestände") im Bauwesen zeitlich uneingeschränkt verwendet werden.

8. Nationale Normen

Erhältlich beim Beuth-Verlag:
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 4-10, 10787 Berlin
Tel.: 030/26010 Fax: 030/2611231
www.beuth.de

9. Neue Spanplattennorm - Zuordnung der alten Holzwerkstoffklassen

Im November vergangenen Jahres ist für Spanplatten die neue DIN EN 312:2003-11 in Kraft getreten. Sie fasst die bisher in sieben Teile gegliederte Norm zusammen und definiert sieben unterschiedliche Plattentypen. Die Plattentypen in DIN EN 312 sind identisch mit den technischen Klassen in DIN EN 13986.
 

Span-platten-typ( EN 312)
technische Klasse (EN 13986)

Anforderung:
Platten für...

Farb-Kenn-zeichnung

Span-platten nach DIN 68763

P1

allgemeine Zwecke zur Verwendung im Trockenbereich

Weiß, Weiß, Blau

-

P2

Inneneinrichtung, trocken

Weiß, Blau

-

P3

Inneneinrichtung, feucht

Weiß, Grün

-

P4

Tragende Zwecke, trocken

Gelb, Gelb, Blau

V 20

P5

Tragende Zwecke, feucht

Gelb, Gelb, Grün

V 100

P6

Tragende Zwecke, hoch belastbar, trocken

Gelb, Blau

P7

Tragende Zwecke, hoch belastbar, feucht

Gelb, Grün

V20 und V100-Platten nach DIN 68763 sind hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit in obiger Tabelle den jeweiligen Plattentypen der DIN 312 zugeordnet, weil der Abnehmer Spanplatten für das Bauwesen oft noch auf diese Weise bestellt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es sich im engen Sinne nicht um vergleichbare Plattentypen handelt, da in den jeweiligen Normen unterschiedliche Prüfverfahren und Anforderungen an die Platten vorgeschrieben sind. V100G - Platten nach DIN 68763 sind mit einem Holzschutzmittel gegen holzzerstörende Pilze geschützt. Für diese Platten ist in Deutschland keine CE-Kennzeichnung nach DIN 13986 möglich. Sie benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Farb-Kennzeichnungssystem
Für Spanplatten gilt nach DIN EN 312 folgendes freiwilliges Farb-Kennzeichnungssystem:
Man kennzeichnet die Platten, indem man 25 mm breite Streifen senkrecht in der Nähe einer Ecke anbringt. Dabei werden jeweils zwei Farben verwendet. Die erste Farbe gibt an, ob die Platte für allgemeine oder für tragende Zwecke vorgesehen ist (je nach Plattentyp benutzt man ein oder zwei Streifen dieser Farbe). Die zweite Farbe gibt an, ob die Platte zur Verwendung im Trockenbereich oder im Feuchtbereich geeignet ist.

Folgende Farben werden verwendet:
 

Erste Farbe -

Weiß:

Allgemeine Zwecke

Erste Farbe -

Gelb:

Tragende Zwecke

Zweite Farbe -

Blau:

Trockenbereich

Zweite Farbe -

Grün:

Feuchtbereich



Redaktion:
Lutgart Behets-Oschmann, Referat Holzwerkstoffe, Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.
Josef Plößl, Dipl. Holzwirt, Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V.
Angelika Uremovic, Dipl. Holzwirtin, PR-Navigation, Heidelberg

Auf diesem Weg danken wir Herrn Boromir Radovic im Otto-Graf-Institut, Universität Stuttgart,
für die Hilfestellung und die wichtigen Hinweise für die Erstellung dieses Merkblattes.

Fassung 08.10.2004